Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1998

Geschäftszahl

98/07/0031

Rechtssatz

Einen Anspruch auf Versagung der Bewilligung für ein wasserrechtlich zu bewilligendes Projekt hat der Fischereiberechtigte nicht (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058, E 28.7.1994, 92/07/0160).