Verwaltungsgerichtshof
23.04.1998
98/07/0004
Nicht nur eine schon von vornherein als nicht bewilligungsfähig anzusehende Maßnahme rechtfertigt einen wasserpolizeilichen Auftrag iSd Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG über Verlangen des Betroffenen, vielmehr genügt insoweit eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung (Hinweis E 13.11.1997, 97/07/0035).