Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1999

Geschäftszahl

98/06/0235

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/24 94/07/0062 3

Stammrechtssatz

Einwendungen haben sich bei sonstiger Präklusion auf eine Verletzung jenes Rechtes zu beziehen, aus welchem die Parteistellung abgeleitet wird.