Verwaltungsgerichtshof
03.11.1999
98/06/0231
Das Vorbringen der Ausnahmewerber nach Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 , es habe eine mündliche Zusage des seinerzeitigen Bürgermeisters der Gemeinde hinsichtlich des gegenständlichen Wochenendhauses vorgelegen, vermag nicht durchzuschlagen. Mündliche Zusagen selbst baubehördlicher Organe vermögen eine erforderliche Bescheiderlassung nicht zu ersetzen (Hinweis
E 15.10.1987, 86/06/0155; im Beschwerdefall ist auch der Aktenlage zufolge anzumerken, dass der seinerzeitige Bürgermeister in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hat, er könne sich an den Vorgang nicht mehr erinnern und verweise auf den Inhalt des Bauaktes).