Verwaltungsgerichtshof
03.11.1999
98/06/0231
GRS wie VwGH E 1991/01/24 89/06/0013 3
VwSlg 13366 A/1991
(hier: einem Ortsplaner ist der im Verwaltungsverfahren beigezogene Gutachter, der staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker ist und überdies auf technische und ökologische Raumplanung spezialisiert ist, gleichzustellen)
Nach der Rsp des VwGH sind die im Verfahren nach Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 zu beantwortenden Fachfragen insoweit besonderer Natur, als es auf die genaue Kenntnis der örtlichen Planungsabsichten ankommt. Aus diesem Grunde wird der Ortsplaner als zur Beurteilung dieser Fragen besonders geeignet (Hinweis E 9.11.1989, 87/06/0101) und nicht etwa befangen (Hinweis E 22.9.1988, 87/08/0099) angesehen.