Verwaltungsgerichtshof
03.11.1999
98/06/0231
Als für das Gefüge eines Gebietes maßgebliche Sachverhalte, die unter den Begriff der "gegebenen Strukturverhältnisse" zu subsumieren sind, ist neben den in erster Linie in Betracht kommenden wirtschaftlichen Gegebenheiten und Entwicklungsmöglichkeiten auch die vorhandene (bewilligte) Besiedlung eines Gebietes zu zählen (Hinweis E 21.2.1972, 2301/70, ergangen zum ROG 1968).