Verwaltungsgerichtshof
19.11.1998
98/06/0119
GRS wie VwGH E 1996/01/25 93/07/0176 1
Eine kombinierte Abwasserentsorgungsanlage ist nach Paragraph 32, WRG bewilligungspflichtig, weil nach dem natürlichen Lauf der Dinge und der "allgemeinen praktischen Erfahrung des täglichen Lebens" bei einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der vorgeschalteten biologischen Kläranlage und einer nicht sachkundigen und fachkundigen Ausgestaltung und Abdichtung des nachgeschalteten Röhrichtbeetes von einer Versickerung von nicht (ausreichend) gereinigten Abwässern auszugehen wäre, welche eine mehr als geringfügige Auswirkung auf das Grundwasser bewirken würde.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/06/0120 E 19. November 1998
98/06/0121 E 19. November 1998
98/06/0124 E 19. November 1998
98/06/0123 E 19. November 1998
98/06/0122 E 19. November 1998