Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1998

Geschäftszahl

98/06/0119

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/25 93/07/0176 1

Stammrechtssatz

Eine kombinierte Abwasserentsorgungsanlage ist nach Paragraph 32, WRG bewilligungspflichtig, weil nach dem natürlichen Lauf der Dinge und der "allgemeinen praktischen Erfahrung des täglichen Lebens" bei einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der vorgeschalteten biologischen Kläranlage und einer nicht sachkundigen und fachkundigen Ausgestaltung und Abdichtung des nachgeschalteten Röhrichtbeetes von einer Versickerung von nicht (ausreichend) gereinigten Abwässern auszugehen wäre, welche eine mehr als geringfügige Auswirkung auf das Grundwasser bewirken würde.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/06/0120 E 19. November 1998

98/06/0121 E 19. November 1998

98/06/0124 E 19. November 1998

98/06/0123 E 19. November 1998

98/06/0122 E 19. November 1998