Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1998

Geschäftszahl

98/06/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/06/0169 1

Stammrechtssatz

Die Entsorgung häuslicher Abwässer im eigenen Betrieb ist grundsätzlich nicht als adäquate Abwasserentsorgung anzusehen (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0230), sondern eine derartige Entsorgung kann nur ausnahmweise als möglich angesehen werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 4, Absatz 5, Stmk KanalG 1988 muß auch insofern gemäß dieser Gesetzesstelle zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Ausnahmewerber nachgewiesen werden.