Verwaltungsgerichtshof
15.10.1998
98/06/0118
GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/06/0169 1
Die Entsorgung häuslicher Abwässer im eigenen Betrieb ist grundsätzlich nicht als adäquate Abwasserentsorgung anzusehen (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0230), sondern eine derartige Entsorgung kann nur ausnahmweise als möglich angesehen werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 4, Absatz 5, Stmk KanalG 1988 muß auch insofern gemäß dieser Gesetzesstelle zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Ausnahmewerber nachgewiesen werden.