Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1999

Geschäftszahl

98/06/0028

Rechtssatz

Eine Einschränkung dahin, dass in Gebieten gemäß Paragraph 14, Absatz 4, zweiter Satz Vlbg RPG 1973 lediglich Gebäude und Anlagen für nicht störende landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke errichtet werden dürften, enthält das Gesetz nicht. Eine sinngemäße Angleichung des Paragraph 14, Absatz 4, zweiter Satz Vlbg RPG 1973 an die für Kleinbetriebe und Mittelbetriebe vorgesehene Einschränkung in Paragraph 14, Absatz 4, erster Satz Vlbg RPG 1973, also entgegen dem Wortlaut des zweiten Satzes, ist nicht geboten.