Verwaltungsgerichtshof
03.07.2001
98/05/0236
Ausführungen dazu, dass das von einem gemäß Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO erteilten Bauauftrag betroffene Bauwerk kein Superädifikat ist und daher der Bauauftrag zu Recht dem Eigentümer der Liegenschaft als Eigentümer des Bauwerkes erteilt worden ist.