Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2001

Geschäftszahl

98/05/0236

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass das von einem gemäß Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO erteilten Bauauftrag betroffene Bauwerk kein Superädifikat ist und daher der Bauauftrag zu Recht dem Eigentümer der Liegenschaft als Eigentümer des Bauwerkes erteilt worden ist.