Verwaltungsgerichtshof
19.09.2000
98/05/0171
GRS wie 99/05/0097 E 28. März 2000 RS 2
Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch auf Einhaltung von Bestimmungen betreffend den Abbruch von Gebäuden in Schutzzonen, die dem charakteristischen stadtbildnerischen Erscheinungsbild der Altstadt und ihrer Bausubstanz dienen
(Hinweis E 20.12.1994, 92/05/0262).