Verwaltungsgerichtshof
19.09.2000
98/05/0171
Durch die Erteilung einer Abtragungsbewilligung werden regelmäßig die Rechte der Nachbarn nicht verletzt
(Hinweis E 28.3.2000, 99/05/0097 und E 28.3.2000, 99/05/0098).