Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2000

Geschäftszahl

98/05/0171

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/05/0097 E 28. März 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Eine getrennte Entscheidung über die beantragte Abbruchbewilligung und die Bewilligung für die Errichtung des Neubaus ist zulässig (Hinweis E 25.11.1986, 86/05/0106).