Verwaltungsgerichtshof
19.09.2000
98/05/0171
GRS wie 99/05/0097 E 28. März 2000 RS 1
Eine getrennte Entscheidung über die beantragte Abbruchbewilligung und die Bewilligung für die Errichtung des Neubaus ist zulässig (Hinweis E 25.11.1986, 86/05/0106).