Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1998

Geschäftszahl

98/05/0041

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/21 92/05/0202 9

Stammrechtssatz

Ein Recht auf Benutzung einer Liegenschaft verschafft nicht die Rechtsstellung eines Nachbarn (Hinweis Krzizek, System römisch zwei, 117).