Verwaltungsgerichtshof
19.05.1998
98/05/0024
GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/05/0132 2
(hier betreffend Paragraph 20, Bgld RPG in der Fassung LGBl 1994/12)
Auf die Einhaltung der einzelnen Widmungskategorien des Flächenwidmungsplanes besitzt der Nachbar nach Paragraph 94, Absatz 2, Bgld BauO nicht schlechthin ein subjektiv öffentliches Recht, doch ist ein solches dann anzunehmen, wenn die bestimmte Widmungskategorie auch einen Immissionsschutz gewährleistet. Nach Paragraph 16, Absatz eins, Bgld RPG ist mit der Widmung "Grünfläche" kein Immissionsschutz verbunden. Auch aus Paragraph 20, Absatz eins, Bgld RPG läßt sich kein Immissionsschutz der Nachbarn im Grünland ableiten.