Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1999

Geschäftszahl

98/04/0225

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/07/07 91/04/0338 4

Stammrechtssatz

Die Eignung einer örtlich gebundenen Einrichtung, die Nachbarn zu belästigen, kann in Vorgängen liegen, die sich zwar außerhalb, aber im engeren örtlichen Bereich einer Betriebsanlage abspielen; dies, obwohl eine Auflage iSd Paragraph 77, Absatz eins und Paragraph 79, GewO 1973 nur gegen den Inhaber einer Betriebsanlage normativ wirken darf (Hinweis: E VS 10.10.1979, 1843/77, VwSlg 9943 A/1979).