Verwaltungsgerichtshof
24.10.2001
98/04/0181
GRS wie 96/04/0119 E 22. April 1997 RS 2
Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab.
ECLI:AT:VWGH:2001:1998040181.X04