Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2001

Geschäftszahl

98/04/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/04/0119 E 22. April 1997 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2001:1998040181.X04