Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2000

Geschäftszahl

98/04/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0065 E 18. Jänner 1994 RS 6

Stammrechtssatz

Ob Maßnahmen eine Gewässerverunreinigung infolge Eindringens (Versickerns) von Stoffen in den Boden bewirken, kann einwandfrei nur durch Sachverständigengutachten, keineswegs aber durch Zeugeneinvernahme festgestellt werden (Hinweis E 11.9.1970, 538/70).