Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2000

Geschäftszahl

98/04/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/08/0065 E 7. Juli 1992 RS 3

Stammrechtssatz

Bei Erfüllung der Voraussetzungen des Paragraph 18, Absatz 4, AVG spielt es keine Rolle, wo auf der Urschrift die Unterschrift des Genehmigenden placiert ist.