Verwaltungsgerichtshof
22.03.2000
98/04/0146
GRS wie VwGH E 1994/06/09 93/06/0174 2
Die Heranziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen, der nicht formell (bescheidmäßig) zum Gutachter bestellt wurde, ist kein wesentlicher Mangel, der zur Aufhebung des Bescheides gemäß Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 3, Litera c, VwGG führt.