Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.1999

Geschäftszahl

98/04/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0103 E 14. Oktober 1983 VwSlg 11188 A/1983 RS 5

Stammrechtssatz

Die Vereinbarkeit von im gewerbebehördlichen Verfahren vorgeschriebenen baulichen Maßnahmen mit baurechtlichen Vorschriften ist nicht als Vorfrage zu prüfen (Hinweis E 14.2.1980, 2675/77). Dem stehen die E 13.3.1962, 1773/60 und E 18.2.1970, 1232/69, nicht entgegen, welche das Feststehen einer faktischen Unmöglichkeit der Erfüllung einer Auflage bei deren Vorschreibung im Auge hatten.