Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.2000

Geschäftszahl

98/03/0299

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/03/0304 E 30. Juni 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Zurücknahme des Ausweises kommt es auf Gründe, die die (wirtschaftliche) Existenz betreffen, nicht an (Hinweis E 10.5.1984, 84/16/0025, 0026 zur diesbezüglich inhaltsgleichen Regelung der BetriebsO 1955).