Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.2000

Geschäftszahl

98/03/0299

Rechtssatz

Die Behörde hat die Frage der Vertrauenswürdigkeit iSd Paragraph 2, BetriebsO 1994 unabhängig davon zu beurteilen, ob die in Frage stehende Person unbescholten ist oder nicht. Es kann der Behörde nicht verwehrt sein, alle ihr bekannt gewordenen, in dieser Hinsicht beachtlich erscheinenden Tatsachen in ihre Erwägungen einzubeziehen vergleiche dazu sinngemäß das E vom 25. September 1956, 699/55, VwSlg. 4142 A/1956; vergleiche auch das zu Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 ergangene E vom 12. Juli 1995, Zl 95/03/0003, wonach ein vor dem - in dieser Bestimmung genannten - 5-Jahres-Zeitraum gesetztes Verhalten beachtlich ist, wenn es in der Weise ausstrahlt, dass es allein oder in Verbindung mit anderen Umständen in Bezug auf diesen Zeitraum der Annahme der Vertrauenswürdigkeit entgegengestanden ist).