Verwaltungsgerichtshof
10.10.2001
98/03/0259
GRS wie 90/10/0173 E 23. September 1991 RS 1
Bei der Beurteilung des Verschuldens iSd Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG ist das Maß dafür ein solcher Grad des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten aufgewendet werden kann (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0048).