Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.2001

Geschäftszahl

98/03/0259

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/10/0173 E 23. September 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des Verschuldens iSd Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG ist das Maß dafür ein solcher Grad des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten aufgewendet werden kann (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0048).