Verwaltungsgerichtshof
21.04.1999
98/03/0161
GRS wie VwGH E 1994/12/14 94/03/0151 5
Gerade der Umstand, daß ein Lenker trotz der Verhängung von Verwaltungsstrafen weiterhin gleichartige Verwaltungsübertretungen begeht, kann den Schluß zulassen, daß er derzeit nicht Gewähr für die Erfüllung der für das Taxigewerbe bestehenden Anforderungen bietet.