Verwaltungsgerichtshof
11.07.2001
98/03/0150
Es ist nicht relevant, ob der Beschuldigte "nach der fünften Messung" noch zu einem "sechsten Blasversuch aufgefordert" worden sei. Maßgeblich ist, dass der Beschuldigte zu mehreren Versuchen, den Alkomaten zu beatmen, aufgefordert wurde (Hinweis zur Verpflichtung, dieser Aufforderung Folge zu leisten E 24.2.1993, 91/03/0343), wobei nur ein gültiges Einzelmessergebnis zustande gekommen ist und der Beschuldigte die Vornahme eines für die Erzielung eines verwertbaren Messergebnisses erforderlichen weiteren Beatmungsversuches verweigerte.