Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1999

Geschäftszahl

98/03/0137

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/29 93/03/0266 2

Stammrechtssatz

Die für die Ausübung des Taxigewerbes geforderte persönliche Vertrauenswürdigkeit ist dann zu verneinen, wenn aus bestimmten Tatsachen zu schließen ist, daß der Taxilenker in Zukunft nicht die Gewähr für die Erfüllung der für dieses Gewerbe bestehenden besonderen Anforderungen bietet.