Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1998

Geschäftszahl

98/03/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0272/69 E 9. September 1969 RS 6

Stammrechtssatz

Ein Auftrag zur Verbesserung eines Formfehlers ist ausgeschlossen, wenn er zu einer Änderung des Begehrens führen würde. (Eingaben mit derartigen Mängeln sind vielmehr als unzulässig zurückzuweisen.)