Verwaltungsgerichtshof
20.09.2000
98/03/0079
GRS wie 97/08/0448 E 29. Juni 1999 RS 3
In welchem Ausmaß Leistungen im Hinblick auf die Veräußerung von Grundbesitz zu Unrecht empfangen worden sind, hängt vom Wert bzw von der Verwertbarkeit der Liegenschaften des Empfängers von Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab.