Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2000

Geschäftszahl

98/03/0079

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0448 E 29. Juni 1999 RS 3

Stammrechtssatz

In welchem Ausmaß Leistungen im Hinblick auf die Veräußerung von Grundbesitz zu Unrecht empfangen worden sind, hängt vom Wert bzw von der Verwertbarkeit der Liegenschaften des Empfängers von Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes ab.