Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1998

Geschäftszahl

98/03/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/11/05 97/03/0189 1

Stammrechtssatz

Das Nichtmitführen einer Ökokarte mit gültigen Ökopunkten für eine Transitfahrt verstößt gegen Artikel 3, Ziffer eins, Absatz eins, TransitVw Vereinbarung Ökopunktesystem 1992. Diese Norm ist daher gemäß Paragraph 44 a, Ziffer 2, VStG im Spruch des Straferkenntnisses anzuführen (Hinweis E 27.11.1996, 94/03/0232). Die Anführung von Artikel eins, Absatz eins und Artikel 4, der Verordnung (EG) Nr 3298/94 in Verbindung mit Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer 7, GütBefG 1995 geht fehl, weil die letztgenannte Norm nur die Nichtbefolgung von Geboten und Verboten von aufgrund von Abkommen mit Staatengemeinschaften über den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen inkriminiert, die angeführte Verordnung aber Gemeinschaftsrecht darstellt und nicht dem Begriff eines Abkommens mit Staatengemeinschaften subsumiert werden kann.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

98/03/0212