Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1999

Geschäftszahl

98/02/0231

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/03/0204 5

Stammrechtssatz

Die Berufungsbehörde ist zur Subsumtion des Tatvorwurfes unter ein anderes Tatbestandsmerkmal berechtigt.