Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2001

Geschäftszahl

98/02/0212

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/02/0431 E 14. November 1997 RS 1

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Der Vorwurf des "Lenkens" iSd Paragraph 5, Absatz 2, StVO schließt den bloßen "Verdacht" des Lenkens in sich. Durch die diesbezügliche Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch die Behörde zweiter Instanz ist der Besch nicht in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt oder der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt.