Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2002

Geschäftszahl

98/02/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/04/0276 E 20. Dezember 1994 RS 4

(hier nur letzter Satz)

Stammrechtssatz

Unter "angewendeter Gesetzesbestimmung" iSd Paragraph 44 a, Ziffer 3, VStG ist die Strafsanktionsnorm zu verstehen, welche jene Strafdrohung enthält, in der die tatsächlich verhängte Strafe Deckung findet. Selbst die Anwendung einer falschen Strafsanktionsnorm verletzt den Bestraften dann, wenn die Strafdrohung mit der richtigen ident ist, in keinen subjektiven Recht (Hinweis E 6.10.1986, 86/10/0086).