Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2000

Geschäftszahl

98/02/0126

Rechtssatz

Mit Artikel 3, Absatz 3, PersFrSchG 1988 wurde ein grundrechtliches Regime geschaffen, das die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel 5, MRK ermöglicht.