Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2000

Geschäftszahl

98/02/0126

Rechtssatz

Besondere Erschwernisgründe iSd Paragraph 12, Absatz eins, VStG können zB schon bei Vorliegen mehrfacher gleichartiger Vorstrafen gegeben sein (hier nach Paragraph 5, Absatz 2, StVO).