Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2000

Geschäftszahl

98/02/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0162 5

Stammrechtssatz

Die Behörde darf nicht ausschließlich Belastungszeugen vernehmen und dann erklären, angesichts dieser Zeugenaussagen sei jede weitere Beweisaufnahme unerheblich.