Verwaltungsgerichtshof
31.03.2000
98/02/0125
GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0162 5
Die Behörde darf nicht ausschließlich Belastungszeugen vernehmen und dann erklären, angesichts dieser Zeugenaussagen sei jede weitere Beweisaufnahme unerheblich.