Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.07.2000

Geschäftszahl

98/02/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/02/0183 E 21. Oktober 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Der Spruch betreffend eine in Verbindung mit Paragraph 99, Absatz 2, Litera c, StVO begangene Verwaltungsübertretung hat jene zum Tatbild dieser Übertretung zählenden konkreten Umstände zu enthalten, die die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse bzw die besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern ausmachen (Hinweis E 20.2.1991, 90/02/0198).