Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1998

Geschäftszahl

98/01/0291

Rechtssatz

Gute Deutschkenntnisse stellen für sich noch keinen besonderen Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft dar (Hinweis E 96/01/1140). Aus dem Fehlen von Kontakten zum Heimatstaat läßt sich noch nicht auf eine überdurchschnittliche Beziehung zu Österreich schließen.