Verwaltungsgerichtshof
22.01.1998
97/20/0151
Durch Paragraph 48, Absatz eins und Absatz 2, StVG in Verbindung mit Paragraph 120, Absatz eins, StVG wird dem Strafgefangenen ein subjektiv-öffentliches Recht auf Berufsausbildung und Berufsfortbildung eingeräumt (Hinweis E 12.9.1996, 95/20/0750).