Verwaltungsgerichtshof
05.06.1998
97/19/1643
GRS wie 86/07/0065 E 21. Oktober 1986 RS 10
(hier nur zweiter Satz)
Es ist nicht Aufgabe der Behörden, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen. Auch eine Beratung von Verfahrensparteien oder anderen Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde.