Verwaltungsgerichtshof
11.09.1998
97/19/1621
GRS wie VwGH E 1997/10/17 96/19/1526 2
Es ist unmittelbar evident, daß die Richtlinie des Rates vom 28.6.1990 über das Aufenthaltsrecht 90/364/EWG nur solche Drittstaatsangehörige betrifft, die Familienangehörige eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates sind, der sich seinerseits in einem anderen Mitgliedstaat aufhält (mit ausführlicher Begründung).