Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1998

Geschäftszahl

97/19/1621

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/10/17 96/19/1526 2

Stammrechtssatz

Es ist unmittelbar evident, daß die Richtlinie des Rates vom 28.6.1990 über das Aufenthaltsrecht 90/364/EWG nur solche Drittstaatsangehörige betrifft, die Familienangehörige eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates sind, der sich seinerseits in einem anderen Mitgliedstaat aufhält (mit ausführlicher Begründung).