Verwaltungsgerichtshof
08.05.1998
97/19/1271
Weder ein Irrtum über den Inhalt eines Bescheides noch ein solcher über die Wirksamkeit der Zustellung desselben an den Wiedereinsetzungswerber stellt einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Hinweis E 27.1.1995, 94/02/0416, zur erstgenannten Fallkonstellation, und E 5.3.1980, 1897/78, VwSlg 10059 A/1980, zur zweitgenannten Konstellation).
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden
97/19/1272 - 1276