Verwaltungsgerichtshof
08.05.1998
97/19/1271
Paragraph 9, Absatz eins, letzter Satz ZustG gilt auch für Fälle einer gebotenen Zustellung an einen gesetzlichen Vertreter (Hinweis E 8.10.1986, 85/11/0207).
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden
97/19/1272 - 1276