Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1998

Geschäftszahl

97/19/1271

Rechtssatz

Paragraph 9, Absatz eins, letzter Satz ZustG gilt auch für Fälle einer gebotenen Zustellung an einen gesetzlichen Vertreter (Hinweis E 8.10.1986, 85/11/0207).

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden

97/19/1272 - 1276