Verwaltungsgerichtshof
17.10.1997
97/19/1082
Als allgemeiner Grundsatz jedes rechtsstaatlichen Verfahrens hat die Verpflichtung zur Gewährung von Parteiengehör auch vor den Behörden der Rechtsanwaltskammer zu gelten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/19/1394