Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1999

Geschäftszahl

97/19/0421

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/19/0219 1

Stammrechtssatz

Nach rechtskräftigen negativen Abschluß eines Asylverfahrens besteht keine Frist für eine zulässige Antragstellung im Inland.