Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1997

Geschäftszahl

97/19/0349

Rechtssatz

Ein rechtskundiger Parteienvertreter, an dessen Sorgfalt ein strengerer Maßstab anzulegen ist als an einen Rechtsunkundigen, hat nach Wegfall der durch einen Zusammenbruch oder eine massive Störung der Computeranlage in seiner Rechtsanwaltskanzlei bedingten Streßsituation eine erhöhte Kontrollpflicht hinsichtlich der Maßnahmen und Vorgänge, die während dieses Zeitraumes vorgenommen wurden bzw aufgetreten sind.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

97/19/0331