Verwaltungsgerichtshof
07.03.1997
97/19/0349
Ein rechtskundiger Parteienvertreter, an dessen Sorgfalt ein strengerer Maßstab anzulegen ist als an einen Rechtsunkundigen, hat nach Wegfall der durch einen Zusammenbruch oder eine massive Störung der Computeranlage in seiner Rechtsanwaltskanzlei bedingten Streßsituation eine erhöhte Kontrollpflicht hinsichtlich der Maßnahmen und Vorgänge, die während dieses Zeitraumes vorgenommen wurden bzw aufgetreten sind.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/19/0331