Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2000

Geschäftszahl

97/15/0191

Rechtssatz

Der Beh ist es nur zumutbar, auf ein im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides zur Befriedigung des Gläubigers verwertbares Vermögen zu greifen (Hinweis E 8.11.1978, 1197, 1199/78, VwSlg 5314F/1978).