Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Geschäftszahl

97/15/0178

Rechtssatz

Ein Feststellungsbescheid ist nicht zu erlassen, wenn die Frage in einem Verfahren (insb im Abgabenverfahren mittels Abgabenbescheid) geklärt werden kann (Hinweis E 14.8.1991, 89/17/0174).