Verwaltungsgerichtshof
14.01.2003
97/14/0176
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH führt ein Zessionsvertrag, auf Grund dessen der Geschäftsführer die Disposition über eingehende Mittel verliert, somit nicht mehr in der Lage ist, alle andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers als Haftenden für Abgabenschulden (Hinweis E 25.9.2001, 96/14/0057).