Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2003

Geschäftszahl

97/14/0164

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat seinen Entscheidungen nur den in einem mängelfreien Verfahren ermittelten Sachverhalt, keineswegs jedoch ein fiktives Geschehen zugrunde zu legen.